maxx.immobilien Alexander Gabriel, Gerhard-Rohlfs-Str. 54 A, 28757 Bremen (nachfolgend maxx.immobilien)
1 Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen maxx.immobilien und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sein denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Mit Anforderung eines Exposés erlangt der Kunde Kenntnis über unsere Provisionsforderung und es kommt ein provisionspflichtiger Maklervertrag über das angebotene Objekt zustande, dessen Bestandteil diese AGB sind und hiermit vom Kunden anerkannt werden.
2. Angebote
Unsere Angebote erfolgen unverbindlich und freibleibend. Irrtum und Zwischenverkauf- oder Vermietung bleiben vorbehalten. Sämtliche Angaben unserer Angebote stammen aus den erteilten Auskünften des Auftraggebers, Verkäufers oder Vermieters.
3. Haftungsbeschränkung
Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in unseren Angeboten gemachten Angaben übernehmen wir nicht. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und/oder Vollständigkeit dieser Angaben wird nur für den Fall eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens übernommen.
4. Vertraulichkeit
Alle von maxx.immobilien gegenüber dem Empfänger gemachten Angaben, Informationen und Exposés einschließlich deren Inhalts sind vertraulich und ausdrücklich nur für diesen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt. Wird gegen dieses Weitergabeverbot seitens des Kunden verstoßen und schließt der Dritte oder eine andere Person, mit den vom Dritten erlangten Informationen, den provisionspflichtigen Hauptvertrag ab, so verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe der Provision, die bei Abschluss des Hauptvertrages fällig wäre. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt davon unberührt.
5. Entstehen des Provisionsanspruches
Es entsteht der Provisionsanspruch für maxximmobilien, sobald ein Hauptvertrag aufgrund der Nachweistätigkeit und/oder der Vermittlung eines Objektes zwischen Auftraggeber und Kunden oder einem Dritten zustande kommt. Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der Hauptvertrag in veränderter Form oder mit anderen Bedingungen, als ursprünglich von maxx.immobilien angeboten, abgeschlossen wird. Ebenso bleiben Provisionsansprüche unberührt, wenn satt des ursprünglich angebotenen Objekt ein anderes Objekt des von maxx.immobilien nachgewiesenen Auftraggebers zustande, solange das erfolgreich abgeschlossene Geschäft anstelle des von uns angebotenen Geschäfts ersatzweise
zustande kommt und wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich vom ursprünglichen Geschäft abweicht. Der Auftraggeber ist zwecks Provisionsberechnung verpflichtet zur unverzüglichen Erteilung der Auskunft gegenüber maxx.immobilien über Umfang und wesentlichen Inhalt des Hauptvertrages, im Falle der Abwesenheit von maxx.immobilien bei Abschluss des Vertrages. Der Kunde verpflichtet sich ebenfalls zur Bereitstellung einer Kopie des Hauptvertrages für das Maklerunternehmen. Eine Auflösung des Vertrages lässt den Provisionsanspruch unberührt, sollte der Auflösungsgrund nicht in der Verantwortung von maxx.immobilien liegen.
6. Fälligkeit der Provision
Der Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Hauptvertrages fällig. Die Provision ist zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt. Bei erfolglosem Verstreichen des Zahlungszieles kommt der Kunde ohne Mahnung in Verzug.
7. Provisionshöhe – Kauf
Die Provision errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis. Sofern nichts anderes vereinbart, beträgt sie 5,95 % inkl. MwSt. vom wirtschaftlichen Kaufpreis oder Tauschwert der erworbenen Immobilie.
8. Provisionshöhe – Vermietung und Verpachtung
Für die Vermittlung von Wohnraummietverträgen erhalten wir eine Provision vom Vermieter oder dessen Beauftragten i.H.v. 1,75 Monatskaltmieten inkl. MwSt. bzw. 3 Monatsmieten zzgl. MwSt. Mieterprovision bei Gewerbemietobjekten.
9. Doppeltätigkeit
maxx.immobilien hat das Recht auch für den anderen Vertragsteil des Hauptvertrages entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.
10. Vorkenntnis
Ist das von maxx.immobilien angebotene Objekt dem Kunden bereits bekannt, so ist er aufgefordert, dieses unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb einer Woche nach Erhalt uns mitzuteilen. maxx.immobilien hat das Recht ausreichende Nachweise über die Vorkenntnis zu verlangen. Erfolgt kein Hinweis oder nur verspätet oder ohne ausreichende Nachweise, so ist maxx.immobilien berechtigt die Provision nach Abschluss des Hauptvertrages fällig zu stellen.
11. Haftungsbegrenzung
Jegliche Haftung für fahrlässiges Verhalten von maxx.immobilien, samt der Vertreter und Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für Kaufleute Bremen.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.